Qualitätsstandard
Technische Aussagen sind nur dann fachlich belastbar, wenn ihre Grundlage, ihr Geltungsbereich und ihre Grenzen nachvollziehbar sind. Deshalb werden Quellenart, Versionsstand, Untersuchungsgegenstand und fachliche Schlussfolgerung voneinander getrennt dokumentiert.
Quellenhierarchie
Externe Tatsachenbehauptungen werden möglichst auf die jeweils fachlich stärkste verfügbare Quelle gestützt. Die Auswahl folgt einer festen Reihenfolge.
- Amtliche oder normative Primärquellen: beispielsweise veröffentlichte Rechtsquellen, Norminformationen oder Dokumente zuständiger Stellen, soweit sie für die technische Fragestellung erforderlich sind.
- Technische Primärquellen: Spezifikationen, Hersteller- oder Maintainer-Dokumentation, Protokolldokumentation und Originaldokumentation eingesetzter Technologien.
- Wissenschaftliche und hochwertige Fachquellen: Fachliteratur und wissenschaftliche Veröffentlichungen, soweit Primärquellen die Fragestellung nicht vollständig abdecken.
- Eigene Fachliteratur: eigene Bücher und Fachbeiträge können Methoden, Denkweisen und fachliche Hintergründe vertiefen. Sie ersetzen keinen externen Nachweis für Tatsachen, die außerhalb der eigenen fachlichen Analyse liegen.
- Eigene sachverständige Analyse: die eigentliche Einordnung entsteht aus der konkreten technischen Fragestellung, den verfügbaren Unterlagen und den dokumentierten Untersuchungsmethoden.
Von der Fragestellung zur Aussage
Was soll technisch geklärt werden?
Welches System, welche Version, welche Daten oder welche Dokumente werden tatsächlich geprüft?
Welche Unterlagen, Daten, Protokolle und technischen Artefakte stehen zur Verfügung?
Mit welchen Verfahren wird die Fragestellung untersucht?
Was wurde beobachtet, gemessen oder dokumentiert?
Welche fachliche Bedeutung besitzt der Befund für die technische Fragestellung?
Welche Aussage lässt sich aufgrund der vorhandenen Daten gerade nicht treffen?
Befund, Interpretation und Bewertung
Ein technischer Befund beschreibt zunächst, was festgestellt wurde. Die Interpretation ordnet diesen Befund fachlich ein. Eine weitergehende Bewertung muss erkennen lassen, nach welchen Kriterien und unter welchen Annahmen sie erfolgt.
Diese Trennung verhindert, dass Beobachtungen, Annahmen und Schlussfolgerungen unbemerkt miteinander vermischt werden.
Versions- und Zeitbezug
Technische Aussagen gelten häufig nur für einen bestimmten Versionsstand. Deshalb werden, soweit für die Aussage relevant, beispielsweise Softwareversion, Commit oder Release, Datenstand, Konfiguration und Prüfzeitpunkt festgehalten.
Bei Quellen mit veränderlichem Inhalt wird zusätzlich dokumentiert, wann die Quelle geprüft wurde.
Clean-Room-Prinzip
Fremde Webseiten und Wettbewerber können Hinweise auf Themen oder Suchintentionen liefern. Sie dienen jedoch nicht als Textquelle für die Beiträge. Formulierungen, Tabellen, Abbildungen, charakteristische Gliederungen oder fremde Praxisfälle werden nicht übernommen.
Die Darstellung entsteht aus Primärquellen, Fachquellen, eigener Fachliteratur und eigenständiger technischer Analyse.
Beispiele und Fallkonstellationen
Beispiele werden eindeutig eingeordnet. Konstruierten Beispielen werden keine realen Mandate, gerichtlichen Beauftragungen oder tatsächlich erzielten Ergebnisse zugeschrieben.
Aktualisierung
Eine Aktualitätsprüfung ist insbesondere erforderlich, wenn sich technische Spezifikationen, Normstände, Herstellerdokumentation oder regulatorische Rahmenbedingungen verändert haben können. Ein Änderungsdatum wird nur gesetzt, wenn eine inhaltliche Änderung tatsächlich erfolgt ist.
Dokumentationsstandard pro Beitrag
- technische Frage
- Untersuchungsgegenstand
- relevante Unterlagen oder Daten
- Versions- und Zeitbezug
- mögliche Untersuchungsmethoden
- technische Befunde
- fachliche Interpretation
- Aussagegrenzen und Unsicherheiten
- Quellen und Prüfdatum
- Abgrenzung zur rechtlichen Würdigung
Technische Untersuchung statt pauschaler Bewertung
Die konkrete Aussagekraft eines Gutachtens hängt vom Untersuchungsgegenstand, den verfügbaren Unterlagen und der dokumentierten Prüfmethode ab.
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