Technische Begutachtung in gerichtlichen und
anwaltlichen Kontexten
Als freier IT-Sachverständiger
bearbeite ich technische Fragestellungen zu
Software, IT-Projekten, Datenverarbeitung,
Data Science und Künstlicher Intelligenz.
Die Übernahme eines gerichtlichen Gutachtens erfolgt
erst nach fachlicher Prüfung des Beweisthemas,
des eigenen Fachgebiets, möglicher Interessenkonflikte
und der verfügbaren Kapazität sowie nach
entsprechender Beauftragung.
Geeignete technische Fragestellungen
-
Softwaremängel, Quellcodequalität,
Softwarearchitektur und technische Dokumentation
-
Verlauf und technische Umsetzung von IT-Projekten,
Anforderungen und Abnahmen
-
Datenqualität, Datenverarbeitung,
statistische Analysen und Data-Science-Verfahren
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Machine-Learning- und KI-Systeme,
Modellvalidität, Reproduzierbarkeit,
Bias und technische Nachvollziehbarkeit
-
technische Nachweisführung,
Dokumentationsqualität und Reproduzierbarkeit
von Untersuchungsergebnissen
Abgrenzung:
Gegenstand meiner Tätigkeit ist die technische
und methodische Bewertung.
Eine rechtliche Würdigung oder Rechtsberatung erfolgt nicht.
Vom Beweisthema zur technischen Untersuchung
1. Beweisthema und technische Beweisfrage
Ausgangspunkt ist das konkrete Beweisthema
beziehungsweise die technische Fragestellung.
Geprüft wird zunächst, ob sie fachlich eindeutig,
technisch untersuchbar und dem eigenen
Fachgebiet zuzuordnen ist.
2. Fachgebiet, Interessenkonflikt und Kapazität
Vor einer Übernahme werden fachliche Zuständigkeit,
mögliche Interessenkollisionen, erforderliche
Untersuchungsmittel und der vorgesehene
Zeitrahmen geprüft.
3. Unterlagen und Untersuchungsgrundlage
Je nach Fragestellung können beispielsweise
Verträge und technische Leistungsbeschreibungen,
Lasten- und Pflichtenhefte, Quellcode,
Versionsstände, Protokolle, Datenbestände,
Modelle, Testberichte oder vorhandene
Gutachten relevant sein.
4. Technische Analyse
Untersuchungsmethoden, Prüfkriterien,
Datenquellen und Annahmen werden dokumentiert.
Befunde werden von fachlichen Schlussfolgerungen
getrennt und bestehende Unsicherheiten oder
Grenzen der Untersuchung ausdrücklich benannt.
5. Nachvollziehbarer Gutachtenbericht
Der Bericht führt Beweisfrage,
Untersuchungsgrundlage, Methodik,
technische Befunde und Schlussfolgerungen
so zusammen, dass die Bewertung fachlich
überprüft und soweit technisch möglich
reproduziert werden kann.
Neutralität und fachliche Unabhängigkeit
Sachverständige technische Bewertungen werden
ausschließlich auf Grundlage dokumentierter
Fakten, nachvollziehbarer Prüfkriterien und
transparenter Methodik vorgenommen.
Aufträge mit einer erkennbaren Interessenkollision
werden nicht übernommen.
Für gerichtliche Fragestellungen ist insbesondere
die klare Trennung zwischen technischem Befund,
fachlicher Schlussfolgerung und rechtlicher
Würdigung wesentlich. Die rechtliche Bewertung
verbleibt bei Gericht beziehungsweise den
hierzu befugten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten.
Fachgebiete
Die technische Begutachtung konzentriert sich
auf die Fachgebiete Software Engineering,
IT-Projekte, Data Science und
Künstliche Intelligenz.
Weiterführende Fachbeiträge
Diese Fachbeiträge vertiefen einzelne Fragestellungen zu
verantwortungsvoller Technologiegestaltung, künstlicher Intelligenz
und nachvollziehbaren technischen Entscheidungen.
Verantwortungsvolle künstliche Intelligenz
Der Fachbeitrag betrachtet Chancen und Herausforderungen künstlicher Intelligenz und ordnet technische Entscheidungen im Zusammenhang mit Transparenz, Verantwortung und menschlicher Urteilskraft ein.
Fachbeitrag lesen
Erste fachliche Prüfung einer Anfrage
Für eine erste Prüfung können insbesondere
Beweisthema oder Beweisfrage, eine kurze Beschreibung
des technischen Sachverhalts, eine Übersicht der
verfügbaren Unterlagen und der gewünschte
Zeitrahmen übermittelt werden.
Anschließend kann eingeordnet werden,
ob die Fragestellung in das eigene Fachgebiet fällt,
welche Unterlagen für eine Untersuchung erforderlich
sind und ob eine Bearbeitung innerhalb des
vorgesehenen Zeitrahmens möglich ist.
Kontakt zum IT-Sachverständigen Mathias Ellmann
Liegt ein technisches Beweisthema oder eine anwaltliche Fragestellung zu Software, IT-Projekten, Daten oder KI vor? Für eine erste Fachgebiets-, Konflikt- und Kapazitätsprüfung können Beweisfrage, Unterlagenübersicht und gewünschter Zeitrahmen übermittelt werden.
Kontakt aufnehmen
Häufige Fragen zu technischen Gutachten für Gerichte und Rechtsanwälte
Welche technischen Fragestellungen können bearbeitet werden?
Bearbeitet werden technische Fragestellungen zu Software, IT-Projekten, Daten, Data Science und Künstlicher Intelligenz, sofern sie dem eigenen Fachgebiet zuzuordnen und mit geeigneten technischen Methoden untersuchbar sind.
Wie beginnt die Prüfung einer gerichtlichen Anfrage?
Ausgangspunkt sind Beweisthema oder Beweisfrage sowie die verfügbaren Unterlagen. Vor einer Übernahme werden Fachgebiet, mögliche Interessenkonflikte, Untersuchbarkeit und zeitliche Kapazität geprüft.
Wie wird die Neutralität sichergestellt?
Die Bewertung erfolgt anhand dokumentierter technischer Fakten und nachvollziehbarer Prüfkriterien. Aufträge mit einer erkennbaren Interessenkollision werden nicht übernommen.
Erfolgt auch eine rechtliche Würdigung?
Nein. Gegenstand der sachverständigen Tätigkeit ist die technische und methodische Bewertung. Eine rechtliche Würdigung oder Rechtsberatung erfolgt nicht.